Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetzes ...

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INTERNE MELDESTELLE

Hiermit möchten wir Sie über eine Neuerung im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) informieren. Ab sofort steht Ihnen Rechtsanwalt Stephan Rheinwald als unsere interne Meldestelle zur Verfügung, an die Sie vertrauliche Hinweise weitergeben können. Diese Maßnahme zielt darauf ab, ein transparentes und integeres Arbeitsumfeld zu schützen und zu fördern.

Die eingerichtete Meldestelle ermöglicht es Ihnen, potenzielle Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden. Sie haben die Wahl, dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität zu tun – je nachdem, welchen Ansatz Sie bevorzugen. Die Meldestelle unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, was den Schutz Ihrer Daten und Informationen sicherstellt.

Rechtsanwalt Stephan Rheinwald
Telemannstraße 22
53173 Bonn

Tel: 0228 / 350 362 91
Fax: 0228 / 350 362 92
E-Mail: s.rheinwald@cos-legal.eu